Bundestagswahl – Wer darf wählen

| Autor: Juliane Diener| Bathildisheim

Neuerungen seit der letzten Wahl

Am Sonntag ist Bundestagswahl. Einige Menschen dürfen dieses Mal zum ersten Mal wählen. Und zwar nicht nur Menschen, die seitdem 18 geworden sind oder die deutsche Staatsbürgerschaft erworben haben…

Denn bei der letzten Bundestagswahl waren bestimmte Gruppen von Menschen mit #Behinderungen oder psychischen Erkrankungen vom Wahlrecht noch ausgeschlossen. Das betraf über 80.000 Menschen. Was ist seitdem passiert?

Anfang 2019 kippte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bisherige zuvor geltende Vorschriften des deutschen Wahlrechts. Dabei ging es um Menschen mit Behinderungen, die dauerhaft auf eine Betreuung zur Besorgung aller Angelegenheiten angewiesen waren.

Sicher, diese Änderung freut uns, und es gab auch weitere Schritte vorwärts, was Inklusion betrifft. Und doch gibt es noch soooooo viel mehr zu tun auf dem Weg zur Teilhabe.

Habt ihr schon in die Wahlprogramme der Parteien geschaut, was sie in diesem Punkt zu bieten haben (Unser Tipp: Ein Podcast der Neuen Norm)? Wer noch nicht hat, versucht doch mal den Wahl-O-Mat!

Schaut doch mal in unseren Blog in Leichter Sprache zum Thema Wahl

Wir wünschen allen am Sonntag (oder zuvor bei der Briefwahl) gutes Gelingen! Macht mit!

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