Teilhabestärkungsgesetz. Langes, umständliches Wort – aber mit wichtigem Inhalt.
STÄRKUNG DER TEILHABE
Über diese hat der Bundestag letzten Freitag beraten. Das Gesetz sieht einige Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen vor:
- Das Budget für Ausbildung wird ausgeweitet.
- Die Rehabilitationsleistungen für arbeitslose Menschen werden verbessert.
- Künftig haben Assistenzhunde Zutritt zu öffentlichen Räumlichkeiten.
- Mehr Schutz für Menschen mit Behinderung vor Gewalt.
All dies begrüßen wir. Es ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zu mehr #Teilhabe. Aber wir sehen auch Nachbesserungsbedarf.
- Die Finanzierung für die Begleitung von allen Menschen mit Assistenzbedarf im Krankenhaus ist bisher nicht eindeutig geregelt.
- Ein „Budget für Ausbildung“ kann nur wirken, wenn es allen Jugendlichen mit Reha-Status zur Verfügung steht, nicht nur denen, die einen Anspruch auf Leistungen im Eingangs- und Berufsbildungsbereich der Werkstätten für behinderte Menschen haben.
- Die Arbeitsmarktteilhabe muss durch gezielte Maßnahmen und Programme verbessert werden, angesichts der enormen Auswirkungen, welche die Corona-Pandemie auf den Arbeitsmarkt hat – insbesondere für Menschen mit Behinderung. Besonders die Pflicht der Arbeitgeber, Menschen mit Behinderung zu beschäftigen, sollte umgesetzt werden.
- Die Kostenübernahme von Assistenzhunden ist nicht gesichert, die Finanzierung bleibt eine Einzelfallentscheidung. Daher sollten Assistenzhunde in der Finanzierung den Blindenhunden gleichgestellt werden.
- Den Gewaltschutz im SGB IX zu regeln ist richtig. Allerdings benötigen solche Leistungen Ressourcen, deren Finanzierung bisher nicht vorgesehen ist. Der Gewaltschutz in der Eingliederungshilfe sollte nicht nur ein stärkeres Gewicht erhalten, sondern auch mit Kostenfolgen hinterlegt werden.